Gutachten bei Baumängeln

Definition Baumangel:
Ein Mangel ist dann gegeben, wenn die ausgeführte Bauleistung (IST-Zustand) in negativer Weise vom vertraglich geschuldeten Zustand (SOLL-Zustand) abweicht.

Mangel = Abweichung vom Soll


subjektiver Fehlerbegriff:

  • vereinbarte Beschaffenheit ist vorrangig (kann sich z.B. auf Form, Material, Maße, Festigkeit oder das Produkt beziehen) – z.B. dass das Ausmalen mit einer roten Wandfarbe zwar technisch richtig ausgeführt wurde, es aber trotzdem ein Mangel ist, da eine gelbe Wandfarbe verlangt wurde
  • Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern
Sachverständigenbüro WPK
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